Bereitstellung von touristischen Unterkünften

Ab dem Steuerjahr 2024 wird die Gemeinde Knokke-Heist die Bereitstellung von touristischen Unterkünften besteuern

Was ist der Anlass für diese Steuer?

Nach der Corona-Krise in den Jahren 2020 und 2021 muss sich Europa derzeit mit den Problemen auseinandersetzen, die durch den Krieg in der Ukraine verursacht werden. Die Energiepreise schießen durch die Decke, gefolgt von einem erneuten Anstieg der Inflation. Dies hat auch gestiegene Betriebs- und Lohnkosten zur Folge. Die Auswirkungen auf die Kosten unserer Gemeinde belaufen sich pro Jahr auf mindestens zehn Millionen Euro. Dieser gewaltige Kostenanstieg war bei der Erstellung des ursprünglichen Mehrjahresplans nicht vorhersehbar.

Unser Ziel ist es, die Qualität unserer Dienstleistung jederzeit durchgängig zu gewährleisten. Mit millionenschweren Investitionen sorgen wir als Gemeinde für Sauberkeit und Ordnung, zudem gewährleisten wir ein hohes Maß an Sicherheit und  Lebensqualität auf gehobenem Niveau, um die passende Zielgruppe für uns zu interessieren. An unseren ehrgeizigen Zielen werden wir auf keinen Fall Abstriche machen.

Es wird eine effiziente und umsichtige Politik bei den Betriebskosten angestrebt und einige Großinvestitionen werden verschoben. Leider ist das Erzielen höherer Einnahmen zur Erreichung unserer ehrgeizigen Ziele unvermeidlich. Die meisten Abgaben und Gebühren werden indexiert und es wird eine steuerliche Abgabe auf touristische Unterkünfte eingeführt. Knokke-Heist hat als einzige Küstengemeinde noch keine derartige Beherbergungssteuer. Zudem wird Druck auf uns ausgeübt, weil in immer mehr Gerichtsverfahren betreffend einer Zweitwohnungssteuer auf das Fehlen einer Beherbergungssteuer hingewiesen wird.

 

Höhe des Betrags?

Die Steuer wird entsprechend der Kategorie der touristischen Unterkunft festgelegt. Zur Steuerberechnung der nachstehenden Kategorien wird die maximale Kapazität (Anzahl der Betten) der Unterkunft mit der betreffenden Gebühr multipliziert.

Kategorie Gebühr pro Übernachtungsmöglichkeit pro Jahr

Hotel, Hostel oder Pension/B&B
(angemeldet oder anerkannt)

125,00 EUR
Ferienwohnung (angemeldet oder anerkannt) 250,00 EUR
Informelle Unterkünfte 500,00 EUR

 

Die Anzahl der Betten sowie die im Basisregister Tourismus Flandern aufgeführte Kategorie bilden für die angemeldete und/oder anerkannte touristische Unterkunft eine widerlegbare Vermutung. Informelle Unterkünfte werden auf der Grundlage der Informationen, die der Gemeinde zur Verfügung stehen, besteuert. Informelle Unterkünfte sind solche Unterkünfte, die nicht im Basisregister Angebot an Übernachtungsmöglichkeiten in Flandern angemeldet oder anerkannt sind. Für diese Unterkünfte gilt der Höchstsatz von 500 EUR pro Bett und Jahr.

Die Einführung eines Jahrespauschalbetrags ist eine bewusste Entscheidung. Die Gemeindeverwaltung möchte den Verwaltungsaufwand sowohl für den Eigentümer/Betreiber als auch für die Gemeinde möglichst begrenzt halten.

Die als Ferienwohnung vermieteten Unterkünfte fallen unter die Steuerverordnung von Unterkünften und NICHT unter die Steuer für Zweitwohnungen. Diese Steuern werden daher nicht kumuliert.
Die Mindeststeuer wird pro touristische Unterkunft auf 1000 EUR festgelegt.

Beispiel:

Für eine anerkannte oder angemeldete Ferienwohnung mit fünf Betten müssen künftig 1250 EUR (5 x 250 EUR) jährlich entrichtet werden. In diesem Fall fällt keine Zweitwohnungssteuer in Höhe von 790 EUR an. Das Mehr an steuerlicher Belastung beträgt daher 460 EUR.

 

Die Kosten an die Touristen weitergeben?

Die Steuer kann auf die hier jeweils übernachtenden Touristen umgelegt werden. Als Richtwert, aber nicht verbindlich, gilt ein Preis von 1,50 EUR pro Übernachtung und Person. Es sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass es branchenüblich ist, diese Kosten weiterzugeben. Die Gemeindeverwaltung möchte dies weder auferlegen noch verbieten.
Wir möchten Ihnen gern mitteilen, dass die jüngsten Besprechungen mit der Hotelbranche ergeben haben, dass von dieser Seite sehr wahrscheinlich 1,50 EUR inkl. MwSt. pro Übernachtung pro Person an den Gast weitergeben wird.

Wer ist steuerpflichtig?

Steuerpflichtiger ist der Betreiber der touristischen Unterkunft. Falls der Betreiber nicht bekannt ist, gilt der Eigentümer der Unterkunft als Betreiber. Der Eigentümer der Immobilie, in der die geschäftliche Nutzung stattfindet, wie auch der Vermittler sind gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Steuer verantwortlich.

Ein Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen Beherbergungsbetrieb betreibt, in deren Namen ein Beherbergungsbetrieb betrieben wird oder die aufgrund eines rechtsgültigen Betriebsvertrags zum Betrieb berechtigt ist.

Für Beherbergungsbetriebe, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde befinden und für die sie vermitteln oder werben, müssen Vermittler den von der Gemeinde benannten Bediensteten auf schriftliche Anfrage die Angaben zum Betreiber und zur Adresse des Beherbergungsbetriebs sowie die maximale Kapazität des Beherbergungsbetriebs mitteilen.

Gegen Vermittler, die der schriftlichen Aufforderung nicht nachkommen, kann ein Bußgeld in Höhe von 500,00 EUR verhängt werden.

 

Auskunftsformular? Wie muss ich bei der steuerlichen Anmeldung vorgehen?

  • Wenn Sie Eigentümer einer Zweitwohnung sind, erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung ein Auskunftsformular. Dieses Formular schicken Sie, unterzeichnet und mit Datum versehen, an die Gemeindeverwaltung Abteilung „Einnahmen“ (Ontvangsten) zurück. Falls Sie die Wohnung als Ferienwohnung vermieten, kann die Anmeldung über dasselbe Formular erfolgen.
  • Die Anmeldung ist auch online möglich.

 

Welche Folgen hat es, wenn ich die Anmeldung unterlasse?

Wenn Sie keine Vermietungsanmeldung abgeben, wird die lokale Verwaltung die Steuer auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Daten berechnen.

La traduction de ce document en français est disponible sur notre site internet: https://www.myknokke-heist.be/fr/belasting-toeristische-logies

The translation of this document into English can be found on our website: https://www.myknokke-heist.be/en/belasting-toeristische-logies

De vertaling van dit document in het Nederlands is beschikbaar op onze website: https://www.knokke-heist.be/belasting-toeristische-logies