Die Corona-Krise hat erhebliche Auswirkungen auf dem Umsatz unserer lokalen Unternehmen. Die Gemeinde Knokke-Heist möchte einen Gutschein einführen, mit dem die lokale Wirtschaft unterstützt werden soll.
Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen.
Artikel 1: Zweck und Geltungsbereich
Die Corona-Krise hat erhebliche Auswirkungen auf dem Umsatz unserer lokalen Unternehmen. Die Gemeinde Knokke-Heist möchte einen Gutschein einführen, mit dem die lokale Wirtschaft unterstützt werden soll. Der Gutschein kann ausschließlich vor Ort eingelöst werden und sorgt so für eine gezielte lokale Umsatzsteigerung. Der Gutschein kann als Zahlungsmittel bei lokalen Betrieben verwendet werden und wird Bürgern der Gemeinde, Personen, die eine Zweitwohnung in der Gemeinde haben, sowie an Camper ausgegeben. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Ausgabe des Gutscheins und die dazugehörigen Modalitäten.
Artikel 2: Begriffsbestimmungen
§1 Zweitwohnung
Eine Zweitwohnung ist eine private Unterkunft, die dem Eigentümer, Mieter oder Nutzer nicht als Hauptwohnsitz dient, ihm aber jederzeit als Wohnung zur Verfügung steht. Private Immobilien, für die am 1. Januar 2020 im Melderegister von Knokke-Heist niemand gemeldet ist, zählen nicht als Erstwohnsitz. Als Zweitwohnung gelten: Landhäuser, Bungalows, Apartments, Studios, Wochenendhäuser, Hütten und alle festen Wohngelegenheiten einschließlich mit Ferienhäusern gleichgestellten Wohnanhängern und Mobilheimen, unabhängig davon, ob diese im Kataster eingetragen sind oder nicht; - Unterkünfte, die gleichzeitig zu Wohnzwecken und für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten genutzt werden. Nicht als Zweitwohnung gelten: - Zelte, Wohnanhänger und transportable Mobilheime; - Unterkünfte, die in einer Liste oder einem Register im Zusammenhang mit der Gemeindesteuer auf Wohnungen eingetragen sind und/oder Gebäude, die als unbewohnbar, ungeeignet, unsicher, verwahrlost, baufällig, leerstehend oder unfertig betrachtet werden; - Unterkünfte, für die am Ende des Jahres 2019 ein Mietvertrag abgeschlossen wurde und für die spätestens am 31. Januar 2020 ein Eintrag in das Melderegister erfolgt ist; - Unterkünfte, deren Kauf 2019 notariell beurkundet wurde und für die spätestens am 31. Januar 2020 ein Eintrag in das Melderegister erfolgt ist; - Zimmer, die zum Angebot eines Beherbergungsbetriebs gehören.
§2 Bürger der Gemeinde
Bürger der Gemeinde ist, wer am 1. Januar 2020 im Melde- oder Fremdenregister von Knokke-Heist eingetragen ist.
§3 Camper
Mieter eines festen Stellplatzes auf einem Campingplatz. Unter Campingplatz werden Flächen verstanden, auf denen mindestens zehn Personen gleichzeitig campen.
Artikel 3: Bedingungen und Betrag
Pro Meldeanschrift (für Bürger der Gemeinde), pro Zweitwohnung bzw. pro Stellplatz auf einem Campingplatz wird maximal ein Gutschein ausgegeben. Eigentümer einer Zweitwohnung erhalten erst dann einen Gutschein, wenn die Steuer auf Zweitwohnungen für das Steuerjahr 2020 beglichen worden ist. Bürger der Gemeinde erhalten einen Gutschein in Höhe eines Drittels des vom 4. Juli 2020 bis einschließlich 30. September 2020 bei den teilnehmenden Betrieben getätigten Umsatzes. Der Wert des Gutscheins beträgt dabei höchstens 150 Euro. Eigentümer einer Zweitwohnung erhalten einen Gutschein in Höhe eines Viertels des vom 4. Juli 2020 bis einschließlich 30. September 2020 bei den teilnehmenden Betrieben getätigten Umsatzes. Der Wert des Gutscheins beträgt dabei höchstens 200 Euro. Camper erhalten einen Gutschein in Höhe eines Viertels des vom 4. Juli 2020 bis einschließlich 30. September 2020 bei den teilnehmenden Betrieben getätigten Umsatzes. Der Wert des Gutscheins beträgt dabei höchstens 40 Euro.
Artikel 4: Teilnehmende Betriebe
Der Gutschein kann nur bei lokalen Unternehmen verwendet werden, deren wirtschaftliche Hauptaktivität im Bereich Einzelhandel, Hotels und Gaststätten, Lebensmittelgeschäfte oder Beauty und Wellness liegt. Lokale Unternehmen sind Unternehmen mit einer physischen Niederlassung in Knokke-Heist. Supermärkte und Pop-up-Läden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Supermärkte sind in diesem Zusammenhang Selbstbedienungsläden mit einem umfassenden Angebot in den Bereichen Food und Non-Food. Bei Apotheken werden verschreibungspflichtige Medikamente nicht berücksichtigt und können auch nicht mit Punkten bezahlt werden. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Gemeindeverwaltung trägt auch alle Kosten für die Einführung des Gutscheins, wie zum Beispiel IT-Kosten und Kosten für die Herstellung der Karten. Betriebe, die sich für die Teilnahme anmelden, akzeptieren die vorliegenden Teilnahmebedingungen und verpflichten sich zur Annahme des Gutscheins. Die Abteilung Lokale Wirtschaft ist unverzüglich zu informieren, wenn sich Angaben zum Betrieb ändern oder der Betrieb zum Kauf angeboten oder eingestellt wird. Die Gemeinde ist berechtigt, über ihre Kommunikationskanäle eine Liste der teilnehmenden Betriebe zu veröffentlichen. Der Missbrauch des Systems wird mit Ausschluss sanktioniert.
Artikel 5: Verfahren
§1 Benutzer
Die Gemeinde Knokke-Heist stellt jedem Bürger der Gemeinde, jedem Eigentümer einer Zweitwohnung sowie jedem Camper eine Karte mit einem QR-Code zur Verfügung. Der Empfänger der Karte muss sich aus Sicherheitsgründen registrieren. Vom 4. Juli 2020 bis einschließlich 30. September 2020 können die Teilnehmer Punkte sammeln, indem sie in den physischen Niederlassungen der teilnehmenden Betriebe Ausgaben tätigen. Das Sammeln der Punkte erfolgt auf Basis des jeweiligen Umsatzes. Die Registrierung erfolgt über die Karte oder über eine vollständig digitale Alternative. In der ersten Oktoberwoche wird der Punktestand in ein geldwertes Guthaben umgewandelt. Dieses kann dann ausschließlich im Zeitraum vom 12. Oktober bis zum 6. Dezember 2020 bei den teilnehmenden Betrieben ausgegeben werden.
§2 Teilnehmende Betriebe
Die teilnehmenden Betriebe können sich mit dem dafür vorgesehenen Formular anmelden. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 31. Juli 2020 erfolgen. Die Abteilung Lokale Wirtschaft kontrolliert, ob der Betrieb die Teilnahmebedingungen erfüllt. Eine korrekte Eintragung in die ZdU ist erforderlich. Der teilnehmende Betrieb verpflichtet sich, Kunden im Besitz einer Karte vom 4. Juli 2020 bis einschließlich 30. September 2020 auf Basis des getätigten Umsatzes Punkte gutzuschreiben. Ab Oktober kann der Gutschein nach Umwandlung der Punkte in ein geldwertes Guthaben durch die Gemeindeverwaltung als Zahlungsmittel für den Einkauf von Waren in der physischen Niederlassung verwendet werden. Das Guthaben kann weder vollständig noch teilweise in bar ausgezahlt oder in andere Zahlungsmittel oder einen Geschenkgutschein des Betriebes umgewandelt werden. Wenn der Wert des gekauften Produkts geringer als der Wert des Gutscheins ist, darf der teilnehmende Betrieb die Differenz nicht in bar auszahlen. Für einen Kauf darf jeweils nur ein einziger Gutschein verwendet werden. Verfallene Gutscheine können nicht umgetauscht und dürfen von den teilnehmenden Betrieben nicht angenommen werden. Maximal zwei Wochen nach Entwertung des Gutscheins wird der Gegenwert der eingesetzten Punkte auf das vom teilnehmenden Betrieb angegebene Konto überwiesen.
Artikel 6: Haftung
Die Gemeindeverwaltung haftet nicht für die Qualität der mit dem Gutschein erworbenen Produkte oder Dienstleistungen oder für die Erfüllung der in den Artikeln 1649bis-octies des Zivilgesetzbuchs geregelten Rechte.
Artikel 7: Inkrafttreten
Diese Teilnahmebedingungen treten mit der Verabschiedung durch den Gemeinderat in Kraft.