Regelung Shopping Shuttle

  1. Diese Verordnung gilt für die gesamte Strecke des Shopping Shuttles.
     
  2. Die Nutzung dieses Shopping Shuttles ist kostenlos.
     
  3. Verantwortlichkeit und Haftung für Kinder liegt bei ihren Eltern oder Begleitpersonen. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Shopping Shuttle nur in Begleitung nutzen.
     
  4. Die Distrimob BV haftet für keinerlei Personen- oder Sachschäden, unabhängig von deren Ursache, und ganz gleich, ob diese vor, während oder als Folge der Fahrt auftreten.
     
  5. Davon ausgenommen ist die gesetzliche Verpflichtung zu Schadenersatz aufgrund von nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der gesetzliche Schadenersatz ist auf den gezahlten Betrag begrenzt.
     
  6. Der Fahrgast haftet für Schäden, die er am Eigentum von Distrimob BV oder Dritten verursacht.
     
  7. Fahrgäste, die aus welchem Grund auch immer, selbst oder durch ein Tier und/oder eine Substanz und/oder einen Gegenstand in ihrem Besitz oder unter ihrer Aufsicht Schäden an den Fahrzeugen verursachen, müssen für diese Schäden aufkommen. Dieser Schaden wird immer netto in Rechnung gestellt, wenn Kosten anfallen.
     
  8. Eventuelle Beschwerden sollten spätestens innerhalb von zwei Tagen nach der Fahrt mit dem Shopping Shuttle schriftlich (per E-Mail) an die Gemeindeverwaltung Knokke-Heist (oder Tourismusbüro) gerichtet werden. Mündliche Beschwerden oder Beschwerden, die später als zwei Tage nach der Fahrt eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
     
  9. Im Shopping Shuttle ist es nicht gestattet, zu essen oder zu rauchen.
     
  10. Hunde sind im Shopping Shuttle nur erlaubt, wenn sie auf dem Schoß des Besitzers sitzen können.
     
  11. Aggressionen und/oder einvernehmliche sexuelle Handlungen oder unerwünschte sexuelle Belästigung führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Shopping Shuttle und werden bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt.
     
  12. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Fahrer aus Sicherheitsgründen den Zugang zum Fahrzeug verweigern.
     
  13. Fundsachen können beim Fahrer abgegeben werden. Die Gemeindeverwaltung von Knokke-Heist wird ihr Möglichstes tun, um den rechtmäßigen Eigentümer der Fundsache ausfindig zu machen. Fundsachen werden von der Gemeindeverwaltung Knokke-Heist bis zu einem Monat aufbewahrt. Wenn sich Eigentümer von Fundsachen melden, können sie diese bei der Gemeindeverwaltung von Knokke-Heist abholen. In allen Fällen muss sich der Eigentümer ausweisen.

 

Stand: 01.09.2022